Barrierefreie Websites
Angebote im Internet sollten für alle verfügbar sein.
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Barrierefreie Websites: Damit alle am digitalen Leben teilnehmen

Warum du jetzt handeln solltest, denn barrierefreie Websites sind kein Luxus sondern wichtige Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Und ab Juni 2025 fordert der European Accessibility Act Barrierefreiheit für bestimmte Websites. Hier kannst du jetzt nachlesen, welche Pflichten, Fristen und Aufgaben für barrierefreie Website auf dich zukommen.

Stell dir vor, du surfst im Internet und plötzlich stoßt du auf eine Seite, die für dich einfach nicht richtig nutzbar ist. Die Schrift ist schlecht zu lesen oder die Navigation ist total verwirrend. Das ist frustrierend, oder? Genau das erleben viele Menschen mit Behinderungen im Alltag.

Barrierefreies Webdesign lohnt sich für alle

Ende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2023 waren 9,3 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. 50,1 % der Schwerbehinderten waren Männer, 49,9 % waren Frauen. Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis).

Doch Barrierefreiheit nutzt nicht nur Menschen mit Behinderung. Durch die Barrierefreiheit sind Websites leichter bedienbar und so sind alle Nutzer zufriedener. Gestaltest du deine Website barrierefrei, erreichst du auch mehr potentielle Kunden.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie von möglichst allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das bedeutet, dass Inhalte auch für Menschen mit seh-, hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich sind.

Stichtag ist der 28. Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG) in Kraft. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird jetzt auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen zu einer Pflicht.

Das Ziel der Richtlinie

Allen Menschen soll die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden, ohne dass sie dabei auf besondere Erschwernisse stoßen oder fremde Hilfe benötigen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen, ältere Personen sowie Menschen mit geringer Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Im Fokus steht dabei vor allem die digitale Barrierefreiheit.

Warum sind barrierefreie Websites wichtig?

  • Rechtliche Aspekte: In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites.
  • Soziale Verantwortung: Barrierefreie Websites fördern Inklusion und ermöglichen es allen Menschen, am digitalen Leben teilzuhaben.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreie Websites erreichen ein größeres Publikum und können somit den Umsatz steigern.

Welche Aspekte machen eine Website barrierefrei?

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen in verschiedenen Formaten wahrgenommen werden können (z.B. alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos).
  • Verständlichkeit: Informationen müssen klar und einfach strukturiert sein.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss mit verschiedenen Eingabegeräten (Maus, Tastatur, Touchscreen) bedient werden können.
  • Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Technologien und Browsern kompatibel sein.

Konkrete Beispiele für barrierefreie Gestaltung:

  • Ausreichende Kontraste: Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Alternative Texte für Bilder: Blinde und sehbehinderte Nutzer können so den Inhalt von Bildern verstehen.
  • Untertitel für Videos: Gehörlose und schwerhörige Nutzer können so den Inhalt von Videos verstehen.
  • Ausführliche Überschriften: Sie erleichtern die Navigation und das Verständnis der Inhalte.
  • Verzicht auf automatische Elemente: Automatisierte Funktionen wie automatisches Abspielen von Videos können störend sein.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen der Website müssen auch über die Tastatur bedienbar sein.
  • Semantische HTML-Elemente: Sie helfen Suchmaschinen und Assistierenden, den Inhalt der Seite besser zu lesen und zu verstehen.

Wichtiger Hinweis

Die rechtliche Situation kann sich ständig ändern. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig über aktuelle gesetzliche und technische Entwicklungen zu informieren.

Fazit

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Es genügt nicht, nur Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei zu gestalten – Inklusion muss auch im digitalen Raum selbstverständlich sein. Investiere in eine barrierefreie Website und profitiere: Deine Nutzer werden es dir danken!

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